Gemeinsam erhalten alle Mitglieder unseren Verein und füllen ihn mit Leben – und damit auch die Stadt Langenburg. Dazu leisten die Mitglieder des TC Jagst einen wichtigen Beitrag.
Arbeitsstunden können zum Beispiel beim Aus- und Einwintern der Anlage, bei der Pflege während der Saison oder bei anderen anfallenden Arbeiten abgeleistet werden. Der Vorstand informiert regelmäßig über solche Arbeiten.
Außerdem müssen erwachsene Mitglieder eine Bewirtung leisten, die Details lest ihr hier:
Die Bewirtungen sorgen dafür, dass auf unserer Anlage Leben herrscht. Sie sind eine gute Möglichkeit für die Mitglieder und Gäste, in Kontakt zu treten.
Die notwendigen Dienste sind nach Alter gestaffelt
Alter | Arbeitsstunden | Bewirtung |
---|---|---|
bis 13 Jahre | keine | keine |
14 bis 15 Jahre | 2 Stunden ersatzweise 7 Euro/h | keine |
16 bis 17 Jahre | 5 Stunden ersatzweise 7 Euro/h | keine |
ab 18 Jahren (erste Möglichkeit) | 5 Stunden ersatzweise 10 Euro/h | 1 Bewirtung im Jahr Ersatzweise 80 Euro |
ab 18 Jahren (zweite Möglichkeit) | 13 Stunden ersatzweise 10 Euro/h | keine |
Seniorenmitglieder | 4 Stunden ersatzweise 10 Euro/h | Bewirtung zählt als Leistung der vier Arbeitsstunden |
Regeln für Bewirtungen
Mitglieder können an jedem Tag der Woche bewirten. Außerdem bieten sich Turniere, Veranstaltungen und Verbandsspiele an, um zu bewirten. In der folgenden Tabelle ist die Übersicht, wie diese Bewirtungen aussehen können.
Arbeitsleistungen unserer aktiven Mitglieder
Gemeinsam erhalten alle Mitglieder unseren Verein und füllen ihn mit Leben – und damit auch die Stadt Langenburg. Dazu leisten die Mitglieder des TC Jagst einen Beitrag.
Arbeitsstunden können zum Beispiel beim Aus- und Einwintern der Anlage, bei der Pflege während der Saison oder bei anderen anfallenden Arbeiten abgeleistet werden. Der Vorstand informiert regelmäßig über solche Arbeiten.
Außerdem müssen erwachsene Mitglieder eine Bewirtung leisten, die Details lest ihr hier:
Die Bewirtungen sorgen dafür, dass auf unserer Anlage Leben herrscht. Sie sind eine gute Möglichkeit für die Mitglieder und Gäste, in Kontakt zu treten. Die Wirtinnen und Wirte müssen mindestens eine Mahlzeit anbieten. Der Termin und das Essen sind mindestens eine Woche vorher anzukündigen. Besonders gut kommen Thementage an. Die Bewirtung ist sowohl am Abend möglich, als auch zu einem Verbandsspiel oder Turnier (Spieler sind dabei ausgenommen).
Alter | Arbeitsstunden | Bewirtung |
---|---|---|
bis 13 Jahre | keine | keine |
14 bis 15 Jahre | 2 Stunden ersatzweise 7 Euro/h | keine |
16 bis 17 Jahre | 5 Stunden ersatzweise 7 Euro/h | keine |
ab 18 Jahre (erste Möglichkeit) | 5 Stunden ersatzweise 10 Euro/h | 1 Bewirtung im Jahr Ersatzweise 80 Euro |
ab 18 Jahre (zweite Möglichkeit) | 13 Stunden ersatzweise 10 Euro/h | keine |
Seniorenmitglieder | 4 Stunden ersatzweise 10 Euro/h | Bewirtung zählt als Leistung der vier Arbeitsstunden |
Richtlinien für die Bewirtungen
Mitglieder können ihre Bewirtungen an allen normalen Tagen leisten oder zu besonderen Ereignissen, wie Verbandsspielen, Turnieren oder Festen.
Bewirtungstage und Anmeldung
- An allen Wochentagen
- Eintragung nur noch über die neue App
- Ankündigung mindestens eine Woche vorab über App und TC-Gruppe; für eine (freiwillige) Meldung im Amtsblatt durch den Vorstand bis 12 Uhr am Sonntag zuvor melden
Abend-/Spielbewirtung
Ein Mal alleine oder zweimal im Team
Spielbewirtung
- Frühstück
- für Mittag- oder Abendessen muss Rücksprache mit dem Vorstand gehalten werden
- Keine Anwesenheitspflicht (siehe Ausrichtung) für den ganzen Tag, wenn keine Gäste mehr da sind, nach 2 Stunden
Eventbewirtung (z. B. bei Turnieren)
- Option 2: ganzer Tag, im Zweier-Team (gilt für jeden als eine Bewirtung, da ganztägig)
- Option 1: ½ Tag, alleine bewirten (unbedingt Pendant für zweite Hälfte suchen)
Achtung! Anwesenheitspflicht, auch wenn keine Anmeldung, da oft spontan Gäste kommen.
Ausrichtung
Angebot: individuelles Gericht und Getränke aus dem TC-Heim
Wenn es keine Anmeldungen gibt, ist es okay, wenn es kein Essen gibt.
Anwesenheitspflicht:
- 9.30 bis 11.30 Uhr bzw 18.30 bis 20.30 Uhr (Mo. bis Fr.)
- 9.30 bis 11.30 Uhr bzw. 18 bis 20 Uhr (Wochenende und Feiertage)
Kommt während der Anwesenheitspflicht niemand, kann nach Hause gegangen werden. Bewirtung wird gewertet.
Absage
Absagen aufgrund keiner oder weniger Anmeldungen sind nicht möglich
Eine Absage wird als nicht stattgefundene Bewirtung gewertet.