Gemeinsam besiegen wir die Pandemie. Damit wir dennoch unserem geliebten Sport nachgehen können, halten wir uns an die Vorgaben der Gesundheitsämter.

Inzidenzwert im Landkreis Schwäbisch Hall – das sind die aktuellen Regeln

Mit der Coronaverordnung vom 7. Juni 2021 hat das Land Baden-Württemberg mehrere Öffnungsstufen eingeführt. Die sind von der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwäbisch Hall abhängig. Das Landratsamt sollte eine der Grenzen überschritten werden, stellt das Landratsamt den entsprechenden Wert fest. Wie sich die Regeln auf Tennisspieler auswirkt, hat der Württembergische Tennisbund (WTB) auf dieser Seite zusammengefasst.

Luca-App

Wir bieten für die Kontaktdatenverfolgung auch die Dienste der Luca-App an: Über diese App können Sie den QR-Code unserer Anlage scannen (im Schaukasten). Sie können Luca auch in der Browserversion nutzen. Dann müssen Sie das Programm nicht auf Ihr Smartphone herunterladen. Im Fall einer Infektion werden die notwendigen Daten automatisch an das Gesundheitsamt für die Kontaktverfolgung weitergeleitet. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg unterstützt diese App. Natürlich müssen Sie sie nicht zwangsläufig verwenden. Sie können Ihre Kontaktdaten auch in einem Formular auf der Anlage hinterlassen.

Luca-App – der QR-code für unsere Anlage

Hygienekonzept

Damit auf unserer Anlage sicher gespielt werden kann, haben wir die Vorlage des WTB auf unsere Bedürfnisse angepasst. Die folgenden Regeln finden Sie auch am Eingang und auf unserem Gelände.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird immer eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 ist außerhalb der Tennisplätze wird empfohlen. Menschenansammlungen auf der Tennisanlage außerhalb der Tennisplätze sind verboten.

Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Zur Erfassung kann auch die Luca-App verwendet werden. Das Betreten der Anlage ist für Personen, diedie Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs-und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.

Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausnahmen gelten für die Einzelnutzung von WCs. Toiletten sind regelmäßig zu lüften und zu reinigen. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel stellen wir zur Verfügung.
Entsprechend der Vorgaben der Corona-Verordnung kann es Abweichungen von dieser Regel geben.